IMI-Analyse 2026/09 – in: AUSDRUCK (März 2026)
Operationsplan Deutschland
Was Militärs und Behörden für die Heimatfront planen
Martin Kirsch (16. März 2026)
Mit dem Operationsplan Deutschland (OPLAN) liegt inzwischen eine – geheime – Blaupause für die zivil-militärische Vorbereitung auf den Kriegsfall in Friedenszeiten vor. Im Folgenden soll der OPLAN anhand dessen, was sich aus öffentlichen Quellen erschließen lässt, in seinen wesentlichen Elementen kurz vorgestellt und sich anschließend auf dessen kernmilitärischen Teil fokussiert werden. Es soll beschrieben werden, auf welche Weise und in welchen Bereichen die Bundeswehr unter Berufung auf einen permanenten Quasi-Kriegszustand schon heute zivile Akteure, Strukturen und Organisationen in ihre Planungen für den Ernstfall einbezieht.
Geheime Entstehung
Salopp formuliert handelt es sich beim OPLAN zunächst einmal um ein Dokument, also um einen großen Haufen Papier oder eine große Computer-Datei – er hat eine hohe Einstufung und ist nicht für die Augen der Öffentlichkeit bestimmt: „Der Operationsplan Deutschland umfasst rund 1.400 Seiten und ist als Gesamtdokument geheim eingestuft. Aus Gründen der nationalen Sicherheit ist das Dokument nicht öffentlich als Download verfügbar.“[1]
Obwohl also kaum jemand das Papier zu Gesicht bekommen hat, gibt es eine Reihe von Veröffentlichungen, die Rückschlüsse auf seine Inhalte zulassen. Dazu gehört zum Beispiel die vom Presse- und Informationszentrum des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr herausgegebene Broschüre „Operationsplan Deutschland: Eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe“.[2]
Außerdem gibt es diverse Militärs, die in Interviews Teile durchblicken lassen. Zu den Ursprüngen des OPLANs gab etwa General André Bodemann, der Kommandeur Territoriale Aufgaben, im April 2024 zu Protokoll: „Wir haben vor rund einem Jahr mit diesem Plan begonnen und mussten fast alles neu denken. Beteiligt daran waren rund 150 Experten aus Bundeswehr, Bund und Ländern, an rund 100 Tagen haben wir unter ‚geheim‘ getagt. Und was wir jetzt haben, ist ein ‚lebendes Dokument‘, es wird also ständig fortgeschrieben. […] Am 27. März [2024] haben wir den Plan dem Generalinspekteur vorgelegt. Nach dessen Billigung setze ich als Nationaler Territorialer Befehlshaber diesen Plan, der mehrere, auf die Bedrohungslage abgestufte Maßnahmen beinhaltet, in Kraft.“[3]
Unter „geheim“ tagen bedeutet, dass der Plan in abgeschotteten Räumen ohne Handynutzung erarbeitet wurde und es den Beteiligten – Personen aus der Bundeswehr, der Bundesregierungs-Ebene, den Länderregierungen und aus den Kommunen – strikt verboten ist, darüber zu berichten, was dort eigentlich passiert ist. Als „lebendiges“ Dokument, das permanent überarbeitet wird, soll eine zweite Fassung bereits Mitte 2026 vorgelegt werden.
Grauzone Beinahe-Krieg
Entscheidend am OPLAN ist, dass seine Planungen aus der Behauptung abgeleitet (und legitimiert) werden, dass wir uns nicht mehr im Frieden befänden. So äußerte sich etwa General Bodemann gegenüber der FAZ wie folgt: „Früher gab es nur Null oder Eins, Frieden oder Krieg. Heute liegt dazwischen eine lange Strecke hybrider Bedrohungen. Schon heute gilt: Wir sind nicht im Krieg, formaljuristisch, aber wir befinden uns auch schon lange nicht mehr im Frieden, weil wir täglich bedroht und auch attackiert werden. Trotzdem müssen wir natürlich über die zivilen Beiträge zur Gesamtverteidigung reden.“[4] Wie auch der gesamte OPLAN sieht uns Bodemann also in irgendeinem Zwischenzustand, wo die klassischen Kriegsdefinitionen noch nicht greifen, aber auch kein Frieden mehr herrschen soll.[5]
Aus Bundeswehrsicht besteht dabei das Problem, dass viele „nützliche“ Gesetze im Frieden nicht oder kaum zur Anwendung kommen – sie greifen erst bei zunehmenden Eskalationsstufen in Richtung Krieg. In der Broschüre „Gesamtverteidigung Deutschland. Ein gemeinsamer Auftrag für unsere Gesellschaft“ listet die Bundeswehr zwölf solcher Gesetze auf, die erst unter bestimmten Bedingungen zum Tragen kommen:
- Normalzustand
- Grauzone
- Bündnisfall
- Zustimmungsfall
- Spannungsfall
- Verteidigungsfall
Rechtlich klar geregelt sind lediglich vier der fünf vom Frieden wegführenden „Eskalationsstufen“.
Entscheidend ist also diese rechtlich nicht klar definierte „Grauzone“ und wie die Bundeswehr in diesem Beinahe-Krieg nun Zugriff auf zivile Ressourcen bekommen kann, um sie schon heute in die Vorbereitung militärischer Auseinandersetzungen zu integrieren.
Fokus Aufmarsch
Im Mittelpunkt des OPLANs stehen Maßnahmen, um den reibungslosen Auf- bzw. Durchmarsch an die Ostfront zu ermöglichen. Deutschland fungiert dabei als zentrale Drehscheibe für NATO-Truppenbewegungen.
Neben militärischen Kräften werden auch zivile Dienstleister eingebunden, unter anderem im Bereich Transport, Versorgung und Infrastruktur.
Arbeitsgruppen
- AG1: Zivile Unterstützungsbedarfe
- AG2: Kritische Infrastruktur
- AG3: Führungsfähigkeit und Lagebild
- AG4: Personal und Gesundheit
- AG5: Verkehrsinfrastruktur
- AG6: Military Mobility
- AG7: Strategische Kommunikation
OPLAN-Heimatschutztruppe
Der Plan sieht auch einen Ausbau militärischer Strukturen im Inland vor, insbesondere im Bereich Heimatschutz zur Sicherung relevanter Infrastruktur.
